Das Residenzprogramm (TRP) ist ein spezielles Steuerstatusprogramm, das 2014 ins Leben gerufen wurde, um EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige anzuziehen, die Interesse daran haben, einen steuerlichen Wohnsitz in Malta zu erwerben. Eine ähnliche Option für Nicht-EU-/EWR-Bürger ist das Malta Global Residence Programm.
Basis for The Residence Programme
Ziel des Residenzprogramms (TRP) ist es, den Begünstigten einen besonderen Steuerstatus zu gewähren, der mit einem reduzierten Steuersatz von 15 % auf alle nach Malta überwiesenen ausländischen Einkünfte verbunden ist. Das maltesische Residenzprogramm (TRP) setzt voraus, dass eine wirtschaftlich selbständige Person in Malta einen ständigen Wohnsitz in Form von erworbenem oder gemietetem Wohneigentum auf Malta oder Gozo unterhält. Auch muss der Antragsteller über feste und ausreichende regelmäßige Einkünfte verfügen, um sich und die anspruchsberechtigten Familienmitglieder ohne Inanspruchnahme des maltesischen Sozialhilfesystems zu unterhalten.
Außerdem hat der Antragsteller eine jährliche Mindeststeuer von 15.000 € und eine einmalige Verwaltungsgebühr von 6.000 € zu entrichten.
Besteuerung im Rahmen des Residenzprogramms
In Malta ansässige Personen, die unter das TRP fallen, sind in Malta nicht steuerpflichtig für nicht nach Malta überwiesene Einkünfte aus dem Ausland und auch nicht für ausländische Kapitalerträge, unabhängig davon, ob sie nach Malta überwiesen werden oder nicht.
In Malta ansässige Personen, die unter das TRP fallen, unterliegen einer pauschalen Besteuerung von 15 % auf in Malta bezogene Einkünfte aus ausländischen Quellen. Dieser Steuersatz gilt ab dem Jahr der Bestätigung des besonderen Steuerstatus´ bis zum Jahr der Beendigung des Status´, einschließlich beider Jahre. Auf alle in Malta erzielten Einkünfte wird ein Pauschalsatz von 35 % erhoben. Dazu gehören unter anderem aus einer lokalen Quelle stammende Bankzinsen, von einem lokalen Unternehmen bezogene Gehälter oder Dividenden von einem in Malta eingetragenen Unternehmen.
Begünstigte des im Rahmen des Residenzprogramms gewährten besonderen Steuerstatus´ müssen jährlich eine Mindeststeuer von fünfzehntausend Euro (15.000 €) zahlen und eine jährliche Steuererklärung abgeben.
Im Rahmen des TRP profitieren Ansässige auch von Maltas Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten europäischen Ländern, die sicherstellen, dass für das selbe Einkommen niemals zweimal Steuern gezahlt werden.
EU- und EWR-Bürger, die keine wesentlichen Überweisungen ausländischer Einkünfte planen, können eine maltesische Aufenthaltskarte beantragen, ohne den besonderen Steuerstatus zu beantragen, der nur TRP-Begünstigten gewährt wird. In solchem Falle und je nach Aufenthaltsstatus der Person gelten die üblichen progressiven Steuersätze und ist keine jährliche Mindeststeuer zu entrichten, was im Allgemeinen eine niedrigere Steuerschuld ergibt.
Es folgt eine Zusammenfassung des für den Aufenthalt in Malta gültigen Steuersystems im Rahmen dieses Residenzprogramms.
Zusammenfassung der Steuervorschriften für den Wohnsitz in Malta
Steuerbasis | Lokale Quelle, Überweisung |
Steuersatz für nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte | 15% |
Steuer auf Kapitalerträge außerhalb Maltas | Null |
Steuersatz für lokale persönliche, geschäftliche und Investitionseinkünfte | 35% |
Mindeststeuer (pro Familie) | € 15,00 |
Besteuerung pro unterhaltsberechtigte Person | Null |
Doppelbesteuerungsabkommen | Erleichterung anwendbar |
Besteuerung pro Angehörigen | Null |
Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung | Verfahren verfügbar |
Erbschaftssteuer | Keine |
Anträge im Rahmen des Residenzprogramms können von Staatsangehörigen der EU, des EWR und der Schweiz gestellt werden. Ein Antrag kann den Hauptantragsteller, seinen Ehegatten, finanziell abhängige Verwandte in aufsteigender Linie und andere familienfremde und abhängige Verwandte, die bona fide zum Haushalt gehören, umfassen. Kinder unter 25 Jahren sind automatisch eingeschlossen.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie finanziell unabhängig sind und über einen gültigen Krankenversicherungsschutz verfügen. Der Antragsteller muss außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, das frühestens sechs Monate vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurde, und eidesstattlich versichern, dass gegen ihn kein Zivil- oder Strafverfahren anhängig ist.
Für die Beantragung eines besonderen Steuerstatus im Rahmen des Residenzprogramms ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr zu entrichten. Diese Verwaltungsgebühr beträgt 6.000 €, es sei denn, das zugelassene Wohneigentum befindet sich im Süden Maltas; in diesem Fall beträgt die Verwaltungsgebühr 5.500 €.
Innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme des Aufenthalts im Rahmen des Residenzprogramms muss der Inhaber der Aufenthaltserlaubnis die Bedingung erfüllen, eine Immobilie in Malta zu erwerben oder zu mieten. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass ihnen eine Adresse in Malta zur Verfügung steht, indem sie eine Immobilie in Malta kaufen oder mieten.
Antragsteller, die sich im Rahmen des TRP bewerben, müssen einen Mindestwert von 275.000 € für den Erwerb von Eigentum auf Malta und 220.000 € für den Erwerb von Eigentum auf Gozo und in der südlichen Region Maltas erfüllen. Die Antragsteller haben auch die Möglichkeit, eine Immobilie in Malta für 9.600 € Jahresmiete oder eine Immobilie in Gozo oder der südlichen Region Maltas für 8.750 € Jahresmiete zu mieten.
Es ist wichtig zu beachten, dass außer dem Antragsteller und seinen Angehörigen keine weiteren Personen in der förderfähigen Immobilie wohnen dürfen und dass die förderfähige Immobilie nicht vermietet oder untervermietet werden darf.
Es folgt eine Zusammenfassung der Bestimmungen des Programms über die Anspruchsberechtigung von Antragstellern. .
Zusammenfassung des Malta Residenzprogramms
Berechtigt zur Aufnahme in den Antrag: | |
Ehegatte des Hauptantragstellers | Ja |
Angehörige | < 25 Jahre |
Nicht-Familienangehörige | Ermessenssache |
Besteuerung pro Unterhaltsberechtigten | Null |
Mindestpreis für Wohneigentum / Jahresmiete Malta: | |
Malta: | 275.000 € / 9.600 € |
Südliche Region von Malta, Gozo: | 220.000 € / 8.750 € |
Krankenversicherungsschutz | Erforderlich |
Das Residenzprogramm: Die Regeln
Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung dürfen sich pro Jahr nicht länger als 183 Tage in einem anderen Land aufhalten. Das Programm sieht keine Formalitäten für den Nachweis eines Mindestaufenthalts vor. Einwohner müssen außerdem eine gültige Krankenversicherung für alle EU-Risiken einschließlich Malta nachweisen.
Das Residenzprogramm unterliegt den folgenden Bedingungen:
Aufenthaltserlaubnis Bedingungen
Maltesischer Wohnsitz | Nicht erlaubt |
Maximaler Aufenthalt in anderen Ländern | < 183 Tage |
Beschäftigung, Geschäft, Büro in Malta | erlaubt |
Das Residenzprogramm Anträge
TRP-Anträge sind bei der International Tax Unit (Abteilung Internationale Steuern) durch von der maltesischen Regierung zugelassene registrierte Mandatare (Authorised Registered Mandatories / ARM) einzureichen, die von der maltesischen Regierung ermächtigt sind, Anträge zu bearbeiten und als Bindeglied zwischen dem Antragsteller und den maltesischen Behörden zu fungieren. Unsere Einwanderungsfirma ist von den maltesischen Einwanderungs- und Steuerbehörden nach maltesischem Recht als zugelassenes Mandatar registriert. Unter der Leitung von Dr. Priscilla Mifsud Parker ist unser erfolgreiches Team für Einwanderungs- und Umzugsrecht die älteste spezialisierte Anwaltskanzlei für Einwanderungsrecht in Malta. Wir haben erfolgreich Einzelpersonen und Familien vertreten, von im Ausland lebenden Rentnern, arbeitssuchenden Auswanderern und Antragstellern einer Arbeitserlaubnis bis hin zu vermögenden Personen, die auf der Forbes-Liste stehen.
Wir sind in der Lage, Sie über die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen und Anforderungen des Antragsverfahrens für eine Aufenthaltsgenehmigung in Malta zu beraten und den voraussichtlichen Zeitrahmen auf der Grundlage der spezifischen Umstände und der Art Ihres Antrags anzugeben. Wir beraten Sie zu den im Rahmen der verschiedenen Residenzprogramme geltenden Regeln für die Einwanderung nach Malta und bieten Ihnen praktische Unterstützung bei der Umsiedlung – von Transport und Versicherung bis hin zu Schulbildung und Krankenversicherungsschutz.